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Folgende Ausweise werden für die Führerscheinprüfungen anerkannt:
gültige Reisepässe aller Art, Personalausweis, Waffenpass bzw. Waffenbesitzkarte, Ausweis für Fremde, jeder gültige in- und ausländische Führerschein, Dienstausweis (z.B. Polizei, Landesregierung, Ministerium) und Jagd- bzw. Fischerkarte.
Nicht anerkannt werden Bundesasylkarten, Fahrausweise, egal ob mit oder ohne Lichtbild, Schülerausweis und Mopedausweis!
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